Ansprechpartner und Service
Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen ist als bedarfsgerechte Entsorgung organisiert. Die Bedarfsmeldungen sollten telefonisch oder schriftlich mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Wir empfehlen eine Entleerung erst dann anzumelden, wenn diese auch wirklich notwendig ist. Als Richtgröße gilt, dass zur Entleerung mindestens ¾ des Fassungsvermögens der Grube auch gefüllt ist. Eine Teilentleerung ist nicht möglich.