Ansprechpartner und Service
Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen ist als bedarfsgerechte Entsorgung organisiert. Die Bedarfsmeldungen sollten telefonisch oder schriftlich mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Wir empfehlen eine Entleerung erst dann anzumelden, wenn diese auch wirklich notwendig ist. Als Richtgröße gilt, dass zur Entleerung mindestens ¾ des Fassungsvermögens der Grube auch gefüllt ist. Eine Teilentleerung ist nicht möglich.
Wichtige Informationen für Betreiber von Sammelgruben und Kleinkläranlagen
Ab dem 01.12.2025 übernimmt die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH die Entleerung abflussloser Sammelgruben sowie die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Entwässerungsgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg und im Ortsteil Gerwisch (Einheitsgemeinde Biederitz). Der bisherige Dienstleister Menneckes Entsorgung wird diese Leistungen nicht mehr ausführen.
Was bedeutet das für Sie?
- Die Entleerung erfolgt künftig durch REMONDIS.
- Damit die Arbeiten reibungslos durchgeführt werden können, ist Ihre Anwesenheit oder die eines beauftragten Vertreters bei der Abholung erforderlich.
Bitte beachten Sie:
- Laut § 10 Abs. 3 der Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB) darf die Entleerung nur erfolgen, wenn die Sammelgrube mindestens zu ¾ ihres Fassungsvermögens gefüllt ist. Teilentleerungen sind nicht zulässig.
- Termine können daher erst vereinbart werden, wenn dieser Füllstand erreicht ist.
Hinweis:
In der Anfangsphase der Umstellung kann es vereinzelt zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis und setzen alles daran, mögliche Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.
Mira Machlitt
Kerstin Schäper
Claudia Schwarz
0391 587-2044
faekalienentsorgung(at)sw-magdeburg(dot)de
Montag - Donnerstag:
09.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Handlungen an öffentlichen Abwasseranlagen, z. B. bei Verstopfungen von Kanälen, dürfen ausschließlich durch die SWM Magdeburg vorgenommen werden.
Beratung rund um die Abwasserversorgung
Damit das Abwasser nicht zurück in die Abwasserrohre im Gebäude kommt, werden Rückstausicherungen in trockene Schächte eingebaut.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, können auf Antrag bei der Berechnung des Entgelts von der Abwassermenge abgesetzt werden. Dafür benötigen die Kunden einen Nebenzähler, z.B. Gartenwasserzähler


