Bei Störungen an der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) können andere Dienstleistungsbetriebe im Auftrag des Betroffenen tätig werden. Als Abgrenzungspunkt zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der GEA gilt der Übergabeschacht bzw. die Grundstücksgrenze. Etwaige Kosten, die durch widerrechtlich durchgeführte Arbeiten von anderen Dienstleistern an öffentlichen Abwasseranlagen entstanden sind, werden von der AGM bzw. den SWM Magdeburg nicht übernommen.