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1. Was ist Abwasser?
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Durch Gebrauch in Haushalten und Betrieben verändertes abfließendes Wasser und jedes in die Kanalisation gelangende Wasser. Man unterscheidet z.B. Schmutz-, Regen-, Fremd-, Misch- und Kühlwasser.
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2. Wir haben ein Schwimmbecken. Das Wasser aus dem Schwimmbecken wird nach der Nutzung nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt. Was muss ich beachten? Kann ich Abwasserentgelt sparen?
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Gemäß der Abwasserentsorgungsbedingungen § 20 der AGM Magdeburg können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt sind, auf Antrag bei der Berechnung des Entgelts von der Abwassermenge abgesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass diese Abwassermenge mit einem separaten und von einer zugelassenen Fachfirma fest und frostsicher in der Kundenanlage installierten Nebenzähler, der den eichrechtlichen Vorschriften genügt, nachgewiesen wird. Neben dem Antrag sind eine Kopie des Kaufbelegs für den Zähler sowie eine Kopie der Installationsrechnung bei uns einzureichen.
Der Antrag zur Abwassermengenreduzierung kann unter 0391 587-2323 angefordert werden oder Sie besuchen uns im Kundencenter, Am Alten Theater 1 (City Carré). Unsere Servicezeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Achtung:
Wasserzähler haben eine Eichfrist von 6 Jahren. Für die Einhaltung der zur Anerkennung des Nebenzählers zulässigen Eichfristen ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, jeden Wechsel des Nebenzählers unverzüglich schriftlich mit Zählernummer und Ausbaustand des alten Zählers, Zählernummer und Einbaustand des neuen Zählers, Datum des Wechsels, Bau- und Eichjahr des neuen Zählers anzuzeigen.
Das Befüllen eines Schwimmbeckens über einen Nebenzähler zur Abwassermengenreduzierung ist nur zulässig, wenn dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis des Umweltamtes (Untere Wasserbehörde, Julius-Bremer-Str. 8-10) vorliegt. Den Antrag zur Erteilung der Versickerungserlaubnis können Sie auf den Internetseiten der Stadt Magdeburg abfordern. Ihrem Antrag zur Abwassermengenreduzierung ist dann eine Kopie dieser Erlaubnis beizufügen.
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3. Ich nutze bereits einen Nebenzähler zur Abwassermengenreduzierung. Dieser wird im nächsten Jahr gewechselt. Was ist zu beachten?
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Der Kunde ist verpflichtet, jeden Wechsel des Nebenzählers unverzüglich schriftlich mit Zählernummer und Ausbaustand des alten Zählers, Zählernummer und Einbaustand des neuen Zählers, Datum des Wechsels, Bau- und Eichjahr des neuen Zählers anzuzeigen.
Prüfen Sie beim Wechsel bitte noch einmal, ob der Zähler ordnungsgemäß, d. h. fest in der Kundenanlage installiert wurde. Ist dies nicht der Fall, beauftragen Sie bitte eine zugelassene Fachfirma mit der festen Installation Ihres Nebenzählers. Die Kosten dafür sind vom Kunden zu tragen. So können Sie besser planen und vermeiden, dass Sie bei einer Kontrolle kurzfristig reagieren und den Zähler neu (und fest) installieren lassen müssen, damit eine Abwassermengenreduzierung und somit Kosteneinsparung erfolgen kann.
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4. Muss ich meinen Nebenzähler wechseln oder kann ich ihn auch eichen lassen?
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Eine Eichung des Nebenzählers ist möglich. Der SWM muss der neue Anfangszählerstand mitgeteilt werden.
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5. Was hat die SWM mit der AGM Magdeburg zu tun?
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Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Abwasserbeseitigungskonzession für das Entwässerungssatzungsgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg (Magdeburg und Gemeinde Gerwisch) an die Abwassergesellschaft Magdeburg mbH vergeben. Die AGM Magdeburg als 100%-iges Tochterunternehmen der Städtische Werke Magdeburg GmbH (SWM) hat die SWM mit der allumfassenden (technischen und kaufmännischen) Betriebsführung der Abwasserentsorgung beauftragt.
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6. Was ist Niederschlagswasser?
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Niederschlagswasser ist Wasser aus atmosphärischem Niederschlag (z.B. Regen, Schnee, Hagel u.s.w.), das noch keine Stoffe von Oberflächen aufgenommen hat.
Regenwasser ist abfließendes Niederschlagswasser (Niederschlag, der nicht im Boden versickert ist und von Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in die Abwasseranlagen eingeleitet ist.)
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7. Warum muss ich Niederschlagswasserentgelte zahlen?
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Auf den befestigten oder verdichteten Flächen ihres Grundstückes (Dach, Stellplatz, Wege usw.) kann das Niederschlagswasser nicht mehr versickern und muss mittels der Entwässerungsanlagen (Kanäle, Gräben, Speicherbecken) abgeleitet werden, um es schadlos (keine Gebäudevernässung und Überflutung) zu entsorgen.
Sowie das Niederschlagswasser den Abwasseranlagen zufließt, unterliegt die Entsorgung strengen genehmigungs- und strafrechtlichen Vorgaben, die wir als Entsorgungsunternehmen zu erfüllen und nachzuweisen haben.
In Magdeburg existiert ein gesplitteter Entgeltsatz für das Schmutz- und Regenwasser, was insofern gerecht ist, dass derjenige mit einer größeren eingeleiteten Regenwassermenge auch mehr Entgelt zu entrichten hat.
Für diese Dienstleistung werden Entgelte von derzeit 1,11 EUR/m³ brutto (0,93 EUR/m³ netto) erhoben.
Hauseigentümer können aber durch geeignete Maßnahmen Kosten einsparen. Dazu gehören z.B.:
- weniger versiegelte Flächen,
- eine weniger stark versiegelte Oberfläche durch den Einsatz entsprechender Materialien mit niedrigem Abflussbeiwert,
- den Bau von Regenrückhaltebecken ohne Verbindung zur öffentlichen Abwasseranlage,
- das Erreichen von Zisternen ohne Verbindung zur öffentlichen Abwasseranlage,
- usw.
Damit wird auch ein Beitrag zur Nachbildung des Grundwassers, also für unsere Umwelt, geleistet.
Dabei sind die notwendigen Genehmigungen (Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Obere Wasserbehörde) einzuholen / zu beachten.
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8. Wie wird die Niederschlagswassereinleitungsmenge ermittelt?
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Die Ermittlung der Menge des Niederschlagswassers und seine Berechnung erfolgt nach der Formel:
V r =  * r * A.
Darin bedeuten
V r Niederschlagswasserabflussmenge
 Abflussbeiwert
r Niederschlagsspende von 0,494 m³/m² a
A Größe der Fläche, von der die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt.
Achtung:
Bei Dachflächen ist hier grundsätzlich die Flächengröße in Draufsicht anzugeben! (Bei Häusern ohne Dachüberstand ist folglich die Draufsicht = die Grundfläche des Hauses.)
Bsp.
Ein Haus hat ein Flachdach mit 60 m² (Draufsicht), eine Parkplatzfläche von 50 m² (Pflaster ohne Fugenverguss) und einen Schotterweg von 18 m². Es gilt:
V r Dach = 0,85 * 0,494 m³/m² a * 60 m²
V r Dach = 25,19 m³/a
V r Parkpl = 0,60 * 0,494 m³/m² a * 50 m²
V r Parkpl = 14,82 m³/a
V r Weg = 0,45 * 0,494 m³/m² a * 18 m²
V r Weg = 4,00 m³/a
V r Dach + V r Parkpl + V r Weg = 44 m³/a
44 m³/a * 1,11 EUR (brutto)/m³ = 48,84 EUR(brutto)/a (monatlicher Abschlag somit 4,00 EUR (brutto)).
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9. Woher hat die AGM Magdeburg die zu berechnenden Flächen?
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Wichtig:
Bei der Veranlagung von Niederschlagswasser handelt es sich um eine Selbstveranlagung, d. h. der Kunde muss nach bestem Wissen und Gewissen ohne Aufforderung den Niederschlagserfassungsbogen ausfüllen und an SWM schicken.
Der Niederschlagserfassungsbogen kann unter 0391 587 - 2323 angefordert werden oder Sie besuchen uns im Kundencenter, Am Alten Theater 1 (City Carré). Unsere Servicezeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
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10. Wieviel Umsatzsteuer muss ich für Abwasser und Niederschlagswasser entrichten und warum?
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Die AGM Magdeburg ist ein privat-rechtliches Dienstleistungsunternehmen.
Sie zahlen folglich für die Abwasserentsorgung, also eine erbrachte Dienstleistung, analog zu anderen Dienstleistungen 19 % Umsatzsteuer.
Bis 31.12.2005 oblag die Abwasserentsorgung der Landeshauptstadt Magdeburg, dem Städtischen Abwasserbetrieb Magdeburg als öffentlich-rechtliches Unternehmen, für das die SWM die Betriebsführung erledigten.
Bis zum 31.12.2005 wurden dementsprechend Gebühren erhoben. Auf Gebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben. Ab dem 01.01.2006 berechnet die AGM Magdeburg ein Abwasserentgelt. Dieses ist umsatzsteuerpflichtig.
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